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Weinfeste: Das soll ab 27. August in NRW möglich sein
Die Landesregierung NRW hat zum heutigen Freitag, 25. Juni, erneut ihre Coronaschutzverordnung aktualisiert. In der nunmehr bis zum 8. Juli 2021 gültigen Fassung sind wieder einige Lockerungen der bisherigen Schutzmaßnahmen eingearbeitet.  Überwiegend betreffen sie Feste und Feiern: So sind ab dem 27. August, anderthalb Wochen nach dem Ende der Sommerferien, wieder größere Musikfestivals, Schützenfeste, Straßen- und Sportfeste erlaubt. Auf Kirmessen und Jahrmärkten entfällt dann die Pflicht...

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