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Neue Coronaregeln gelten zu Hause als „dringende Empfehlung“
An Heiligabend steht nicht plötzlich die Polizei in der guten Stube und zählt die Feiernden.  Die am 1. 12. in Kraft tretende neue Coronaschutzverordnung NRW gilt wie die vorherige für den öffentlichen Raum, während der private Bereich durch Artikel 13 Grundgesetz besonders geschützt ist. In den eigenen vier Wänden werden die verschärften Kontaktbeschränkungen den Bürgern „dringend empfohlen“....

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