Keine Pflicht zur Atemschutzmaske mehr für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren und Sonderregeln für Schulabschlussfeiern. Das Land NRW hat in seine aktuelle Coronaschutzverordnung, die bis zum 24. Juni 2021 gültig ist, einige Ergänzungen und Änderungen eingefügt, die an diesem Wochenende in Kraft treten. Pflicht zur Atemschutzmaske erst ab dem 16. Lebensjahr FFP2 Maske,...
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