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Minister Reul zum Böllern an Silvester: „Lassen Sie es am besten ganz sein“
Der Jahreswechsel 2020/21 wird anders als die gewohnten.  Feuerwerksverkauf, auch online, ist bundesweit verboten, Böllerverbote regelt jede Stadt individuell – in Hamm ist die ganze Stadt Verbotszone, Dortmund definiert drei Verbotszonen und die Kommunen im Kreis Unna überhaupt keine. An Silvester gelten im öffentlichen Raum außerdem ein Ansammlungsverbot und Kontaktbeschränkungen, auch Silvesterpartys sind laut Coronaschutzverordnung NRW verboten – polizeiliche Handhabe in den privaten 4 Wänden...

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