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Maske darf vielerorts auch drinnen am Sitzplatz fallen – aber weiter nicht im Klassenzimmer
Ab kommenden Montag, 21. Juni, treten mit der abermals aktualisierten Coronaschutzverordnung NRW weitreichende Lockerungen der Maskenpflicht in Kraft. Sie betreffen auch die Schülerinnen und Schüler – an einem 6-Stunden-Schultag allerdings nur zweimal 20 bis 30 Minuten. Und zwar während der Pausen auf dem Schulhof. Dort dürfen Kinder und Jugendliche ihren Mundnasenschutz ab Montag abnehmen, während sie ansonsten im gesamten Schulgebäude weiter getragen werden...

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