Mit seiner gestern angekündigten neuen Allgemeinverfügung mit verschärften Coronaschutzregeln kurzfristig ab dem morgigen Samstag (17. April) begibt sich der Kreis Unna erstmals auf das heikle Terrain der vom Grundgesetz geschützten Privatsphäre. Denn: Anders als vormals sollen die in der neuen Verfügung fixierten Kontaktbeschränkungen nicht nur im öffentlichen Raum gelten, sondern auch im Privatraum der Bürger -im eigenen Garten...
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