Es gibt in der aktuellen Pandemiesituation kein Recht auf Präsenzunterricht – auch nicht für die Kleinsten. Das hat heute (22. 1.) das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden. Das OVG lehnte einen Eilantrag gegen die Coronabetreuungsverordnung des Landes ab, mit dem die Antragstellerin die sofortige Rückkehr zum Präsenzunterricht erreichen wollte. Nach der aktuellen Coronabetreuungsverordnung ist in der Zeit vom 11. bis 31. Januar...
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