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IHK: Kundenbegrenzung für größere Geschäfte ist „wettbewerbsverzerrende Willkür“
Nur noch ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche in Geschäften über 800 qm. Diese Halbierung sei „willkürliche, wettbewerbsverzerrende“ und gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßende Willkür“. Alarmiert reagiert die Industrie- und Handelskammer (IHK)  zu Dortmund mit Zuständigkeit für den Kreis Unna die gestern beschlossenen weiteren Corona-Verschärfungen. „Viele Unternehmen können sich bereits seit dem Beginn der Pandemie … nur mit staatlichen...

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