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Gericht
Die Schutzgemeinschaft Fluglärm will mit Plakatierung im Wahlkampf mitmischen – doch die Stadt Dortmund verbietet es. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigt die Auffassung der Stadt. Die Schutzgemeinschaft kündigt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster an Sie findet: Diese Ungleichbehandlung kann nicht angehen.„Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat unseren Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen die Stadt Dortmund zum Aufhängen...

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