Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat heute durch einen Eilbeschluss die in der NRW-Coronaschutzverordnung fixiere Maskenpflicht vor Geschäften und auf dessen Parkplätzen gekippt. Eine Klägerin aus Gelsenkirchen bekam damit in einem einzigen Punkt ihrer insgesamt weitaus umfassenderen Klage Recht. Ihr Eilantrag hatte Erfolg hinsichtlich der Bestimmung, wonach – unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands – „im unmittelbaren...
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