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Coronaverordnung NRW schützt jetzt wieder den Privatbereich
Mehrere Wochen lang galten für den Kreis Unna – wie für fast alle anderen Regionen in NRW und in Deutschland – die einheitlichen Coronaschutzmaßnahmen des Bundesinfektionsschutzgesetzes, auch „Bundesnotbremse“ genannt.  Dieses bis zum 30. Juni 2021 befristete hoch umstrittene Gesetz weicht vier Grundrechte temporär auf, darunter auch die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung. HIER berichten wir ausführlich darüber.  Diese Eingriffsmöglichkeit...

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