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Coronaregeln gelten zu Hause als „dringende Empfehlung“ – Lockdown bis 10. Januar verlängert
UPDATE – der Teillockdown ist bis zum 10. Januar 2021 verlängert worden! An Heiligabend steht nicht plötzlich die Polizei in der guten Stube und zählt die Feiernden.  Die am 1. 12. in Kraft tretende neue Coronaschutzverordnung NRW gilt wie die vorherige für den öffentlichen Raum, während der private Bereich durch Artikel 13 Grundgesetz besonders geschützt ist. In...

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