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„Bedarfsorientierte Notbetreuung“ in Kitas im Kreis – Jedes Kind darf letztlich kommen
Die Umsetzung der Bundesnotbremse in NRW erfolgt seit heute (26. April) auch in denKindertagesstätten. Da die Bundesregel für die Kitas nur allgemein einen „Notbetrieb“ fordert, waren die Länder gefordert, diese „Not“ konkret zu definieren und ihre Länderverordnungen entsprechend anzupassen.  Für die Kindertagesbetreuung in NRW gilt nunmehr Folgendes: Unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 gilt der eingeschränkte Regelbetrieb für alle Kinder mit...

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