Die ab Sonntag (6. 6.) gültigen Lockerungen der Coronabeschränkungen im Kreis Unna bedeuten nicht, dass jetzt automatisch auch die Maskenpflicht in den Außenbereichen entfällt.
Denn: Ob in Innenstadtbereichen Mund-Nasenschutz getragen werden muss und wo genau, regeln die Städte und Gemeinden selbstständig.
Viele Städte – im Kreis Unna waren es im Oktober 2020 zunächst nur vier Kommunen – hatten schon lange vor dem Beschluss zur einheitlichen „Bundesnotbremse“ per Beschilderung Maskenzonen in ihren Fußgängerzonen ausgewiesen.
Diese sind weiterhin zu beachten, so lange die Schilder nicht entfernt sind.

Ob sie in Unna verschwinden, werden wir am Montag im Rathaus abfragen.
Die Vorgabe der Stadtverwaltung ist seit Ende vorigen Jahres, dass die Maske auch zum Essen, Trinken oder Rauchen nicht abgenommen werden darf: Es sei denn, man sitzt an einem festen Platz in einem Außencafe oder -lokal.
Dafür ist seit dem heutigen Sonntag kein negativer Coronatest mehr nötig. Unna und der gesamte Kreis befinden sich jetzt in Öffnungsstufe 2 (vorher 3) der Coronabeschränkungen NRW.