Inzidenz im Kreis am 5. Werktag unter 100: Ab Samstag locken diese Lockerungen

Am fünften Werktag in Folge liegt die 7-Tages-Inzidenz an Neuinfektionen (je 100.000 Einwohnern) am heutigen Donnerstag, 20. Mai, im Kreis Unna unter 100. Das RKI gibt sie in seiner Aktualisierung um 3 Uhr früh mit 76,2 an. 

Damit rückt die Lockerung der „Bundesnotbremse“ in greifbare Nähe. 

Diese greift ab Inzidenz 100 und wird gelockert, nachdem der Wert in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an 5 Werktagen hintereinander (der Samstag gilt als Werktag) unter dieser Marke gelegen hat. Für den dann übernächsten Tag wird das Ende der Einschränkungen dann offiziell vom Land NRW feststellt. Das war bis zum Donnerstagnachmittag noch nicht erfolgt, wir berichten aktuell dann hier. 

Am Samstag, 15. Mai, hatte der Kreis erstmals die Zweistelligkeit wieder erreicht. Die Bundesnotbremse wäre daher rechnerisch ab ab Samstag, 22. Mai, obsolet. 

Frühestens dann würde also die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr wieder entfallen. 

Auch andere Änderungen treten dann in Kraft. Wobei für verständliche Verwirrung sorgt, dass seit vorigem Samstag (15. Mai) zugleich die aktualisierte Coronaschutzverordnung NRW in Kraft getreten ist, die der Bundesnotbremse teilweise widerspricht. Hier daher eine Übersicht, was aktuell im Kreis Unna gilt und was – bei weiter sinkender bzw. stagnierender Inzidenz – dann ab nächsten Samstag zu erwarten ist. 

  • Die Zahlen stehen laut Robert-Koch-Institut noch unter Vorbehalt wegen des Himmelfahrt-Wochenendes. 

1. Die wichtigsten aktuellen Regeln (noch gilt der Kreis als Ü100-Region)

Kitas

Laut der Bundesnotbremse gehen die Kitas nach 5 Werktagen unter Inzidenz 165 vom Not- in den eingeschränkten Pandemiebetrieb über. Seit gestern – Mittwoch, 20. Mai – gilt für NRW eine neue Regel: Unter Inzidenz 165 arbeiten alle Kitas im eingeschränkten Regelbetrieb. Das heißt, dass weiterhin die Betreuungszeit um 10 Wochenstunden gekürzt ist, dass feste Gruppen eingehalten werden müssen, dass aber eins entfällt: Die dringende Empfehlung an die Eltern, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. 

Der Stufenplan für den Kitabetrieb in NRW. (Quelle: Familienministerium NRW)

Schulen

Ebenfalls nach 5 Werktagen unter 165 gilt ab dem darauf folgenden Montag wieder wechselnder Präsenz– statt reiner Distanzunterricht an den Schulen – im Kreis Unna seit dem 17. Mai. Gestern gab die Landesregierung bekannt, dass in allen Regionen mit stabiler Inzidenz unter 100 – das gilt am heute 5. Tag auch für den Kreis Unna – am 31. Mai der volle Präsenzunterricht an allen Schulen wieder startet.

HIER berichten wir ausführlich darüber.

Einzelhandel 

Geschäfte über die des täglichen Bedarfs hinaus dürfen unterhalb Inzidenz 150 (ebenfalls wieder 5 Werktage) wieder öffnen und Click and Meet plus Test anbieten. Also: Einkaufen mit Termin und negativem Coronaschnelltest, alternativ nachgewiesener voller Impfung oder überstandener Covid-Infektion. Dies gilt im Kreis Unna seit Freitag, 14. Mai. 

Kontakt- und Ausgehsperren

Die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr (Solo-Sport ist bis Mitternacht zulässig) gilt in allen Regionen über Inzidenz 100. Sie entfällt, wenn der Wert 5 Werktage in Folge unterhalb 100 bleibt. Für private Kontakte gilt die Regel „Ein Hausstand plus eine weitere Person“, sowohl in der Öffentlichkeit als auch in den privaten vier Wänden.

2. Das ändert sich nach 5 Werktagen in Folge unter 100 (im Kreis Unna rechnerisch ab Samstag, 22. Mai)

Erlaubte Kontakte werden ausgeweitet. Heißt allerdings: Treffen mit mehreren Freunden aus unterschiedlichen Haushalten bleiben verboten. Erst unterhalb Inzidenz 50 dürfen sich wieder bis zu 3 Freundinnen und Freunde treffen.

Darauf warten vor allem viele Kinder und Jugendliche sehnlichst: Bleibt die Inzidenz im Kreis unter 100, darf ab kommendem Wochenende wieder in der Gruppe Sport getrieben werden, z. B. Fußball auf dem Fußballplatz. 

Fitnessstudios müssen weiter geschlossen bleiben, erst unterhalb dem Wert 50 ist wieder Training erlaubt – auch dies nur mit Test (diese sind jetzt 48 Stunden gültig) oder nachgewiesenem Impfschutz/Genesung.

Unangenehme Überraschung für Baderatten – immerhin ist das Wetter derzeit wenig freibadtauglich. Auch bei weiter anhaltender Inzidenz unter 100 dürfen weiterhin die Freibäder ausschließlich für reines Schwimmtraining öffnen. Die Liegewiesen müssen abgesperrt bleiben.

Erst nach 5 Werktagen unter Inzidenz 50 ist ab dem dann übernächsten Tag generelle Freibadöffnung erlaubt, wobei die Besucherinnen und Besucher gültige negative Coronaschnelltests vorweisen müssen (oder alternativ vollständige Impfung/Genesung). Auch Hallenbäder dürfen erst unterhalb verstetigter Inzidenz 50 mit obigen Vorgaben öffnen. 

Der lang ersehnte Lichtblick für die Gastronomen bei uns im Kreis, die seit November ununterbrochen im Lockdown sind. Sie dürfen bei anhaltend sinkender Inzidenz am nächsten Wochenende erstmals wieder draußen Gäste bewirten, müssen sich allerdings einen negativen Test vorzeigen lassen (oder den Impf-/Genesungsnachweis).

Innenrestaurants müssen weiter geschlossen bleiben. Liefern/Abholen bleibt erlaubt.. 

Die Testpflicht im Einzelhandel, sofern er nicht der täglichen Grundversorgung dient, bleibt vorerst bestehen – bis die Inzidenz stetig unter 50 abgesunken ist. Bis dahin bleibt es bei Testpflicht und Personenbegrenzung – neu ist allerdings: Die Terminbuchung entfällt bei Inzidenz zwischen 100 und 50.

Bisher müssen Kundinnen und Kunden im Kreis Unna noch zusätzlich zum negativen Coronaschnelltest vorab einen Termin im Geschäft ihrer Wahl buchen. Dies könnte dann ab nächsten Samstag entfallen. 

Ganz ohne Test und Termin kann die Kundschaft im Kreis Unna erst wieder ab stetiger U50-Inzidenz shoppen gehen – weiterhin gilt dann allerdings Personenbegrenzung. 

Kleinere Open Air-Konzerte rücken näher – unter den bekannten Auflagen wie Besucherbegrenzung und Negativtest bzw. Impf-/Genesungsnachweis. Auch Museen wie das Unnaer Hellweg-Museum und Schloss Opherdicke dürfen möglicherweise ab Samstag wieder öffnen, dazu braucht man dann zusätzlich zum Test noch einen Termin.

Sonstige Kulturaufführungen in Innenräumen (wie in der Lindenbrauerei oder in der Rohrmeisterei) müssen noch warten, bis die Inzidenz unter 50 gesunken ist und sich dort hält. 

Und schließlich dürfen auch die Hotels wieder touristische Gäste empfangen – bisher mit Besucherbegrenzung und mit Test. Auch in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen ist das Urlauben wieder möglich. 

Und für Friseure gilt: Die Testpflicht fällt wieder weg. Dies ist in der neuen Coronaschutzverordnung nicht erwähnt. Der Grund: Schon in der alten NRW-Verordnung benötigten Kunden beim Friseur unter Inzidenz 100 keinen Test.

Haarstyle, Frisör – Symbolbild Pixabay