Inzidenz U100: Was im Kreis Unna wieder möglich werden kann und was derzeit noch gilt

Diei „magische Marke“ bleibt unterschritten.

Am dritten Tag in Folge liegt die 7-Tages-Inzidenz an Neuinfektionen (je 100.000 Einwohnern) am heutigen Montag, 17. Mai, im Kreis Unna unter 100. Das RKI gibt sie mit 94,7 an.

Mit der Zweistelligkeit rückt die Lockerung der „Bundesnotbremse“ näher.

Diese greift ab Inzidenz 100 und wird gelockert, nachdem der Wert an 5 Werktagen hintereinander (der Samstag gilt als Werktag) unter dieser Marke gelegen hat. Festgestellt wird dies dann offiziell vom Land NRW für den dann übernächsten Tag.

Am Samstag, 15. Mai, hatte der Kreis erstmals die Zweistelligkeit wieder erreicht. Bleibt das bis einschließlich kommenden Donnerstag so, wäre die Bundesnotbremse ab dem übernächsten Tag – also Samstag, 22. Mai – obsolet. Frühestens dann würde also die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr wieder entfallen.

Auch andere Änderungen treten dann in Kraft. Wobei für verständliche Verwirrung sorgt, dass an diesem Samstag (15. Mai) zugleich die aktualisierte Coronaschutzverordnung NRW in Kraft getreten ist, die der Bundesnotbremse teilweise widerspricht. Hier daher eine Übersicht, was aktuell im Kreis Unna gilt und was – bei weiter sinkender bzw. stagnierender Inzidenz – dann ab nächsten Samstag zu erwarten ist.

  • Die Zahlen stehen laut Robert-Koch-Institut noch unter Vorbehalt wegen des Himmelfahrt-Wochenendes.
Blick auf die Corona-Landkarte des Robert-Koch-Instituts. Die Zahlen stehen unter Vorbehalt des Feiertags Christi Himmelfahrt, baut das RKI vor. – Quelle RKI

1. Die wichtigsten aktuellen Regeln (noch gilt der Kreis als Ü100-Region)

Kitas

Laut der Bundesnotbremse gehen die Kitas nach 5 Werktagen unter Inzidenz 165 vom Not- in den eingeschränkten Pandemiebetrieb über. Im Kreis Unna gilt das seit vergangenem Mittwoch, 12. Mai.

Schulen

Ebenfalls nach 5 Werktagen unter 165 gilt ab dem darauf folgenden Montag wieder wechselnder Präsenz– statt reiner Distanzunterricht an den Schulen – im Kreis Unna ab dem 17. Mai.

Einzelhandel

Geschäfte über die des täglichen Bedarfs hinaus dürfen unterhalb Inzidenz 150 (ebenfalls wieder 5 Werktage) wieder öffnen und Click and Meet plus Test anbieten. Also: Einkaufen mit Termin und negativem Coronaschnelltest, alternativ nachgewiesener voller Impfung oder überstandener Covid-Infektion. Dies gilt im Kreis Unna seit Freitag, 14. Mai.

Kontakt- und Ausgehsperren

Die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr (Solo-Sport ist bis Mitternacht zulässig) gilt in allen Regionen über Inzidenz 100. Sie entfällt, wenn der Wert 5 Werktage in Folge unterhalb 100 bleibt. Für private Kontakte gilt die Regel „Ein Hausstand plus eine weitere Person“, sowohl in der Öffentlichkeit als auch in den privaten vier Wänden.

2. Das ändert sich nach 5 Werktagen in Folge unter 100 (im Kreis Unna frühestens ab kommendem Wochenende)

Erlaubte Kontakte werden ausgeweitet. Heißt allerdings: Treffen mit mehreren Freunden aus unterschiedlichen Haushalten bleiben verboten. Erst unterhalb Inzidenz 50 dürfen sich wieder bis zu 3 Freundinnen und Freunde treffen.

Darauf warten vor allem viele Kinder und Jugendliche sehnlichst: Bleibt die Inzidenz im Kreis unter 100, darf ab kommendem Wochenende wieder in der Gruppe Sport getrieben werden, z. B. Fußball auf dem Fußballplatz.

Fitnessstudios müssen weiter geschlossen bleiben, erst unterhalb dem Wert 50 ist wieder Training erlaubt – auch dies nur mit Test (diese sind jetzt 48 Stunden gültig) oder nachgewiesenem Impfschutz/Genesung.

Unangenehme Überraschung für Baderatten – immerhin ist das Wetter derzeit wenig freibadtauglich. Auch bei weiter anhaltender Inzidenz unter 100 dürfen weiterhin die Freibäder ausschließlich für reines Schwimmtraining öffnen. Die Liegewiesen müssen abgesperrt bleiben.

Erst nach 5 Werktagen unter Inzidenz 50 ist ab dem dann übernächsten Tag generelle Freibadöffnung erlaubt, wobei die Besucherinnen und Besucher gültige negative Coronaschnelltests vorweisen müssen (oder alternativ vollständige Impfung/Genesung). Auch Hallenbäder dürfen erst unterhalb verstetigter Inzidenz 50 mit obigen Vorgaben öffnen.

Der lang ersehnte Lichtblick für die Gastronomen bei uns im Kreis, die seit November ununterbrochen im Lockdown sind. Sie dürfen bei anhaltend sinkender Inzidenz am nächsten Wochenende erstmals wieder draußen Gäste bewirten, müssen sich allerdings einen negativen Test vorzeigen lassen (oder den Impf-/Genesungsnachweis).

Innenrestaurants müssen weiter geschlossen bleiben. Liefern/Abholen bleibt erlaubt..

Die Testpflicht im Einzelhandel, sofern er nicht der täglichen Grundversorgung dient, bleibt vorerst bestehen – bis die Inzidenz stetig unter 50 abgesunken ist. Bis dahin bleibt es bei Testpflicht und Personenbegrenzung neu ist allerdings: Die Terminbuchung entfällt bei Inzidenz zwischen 100 und 50.

Bisher müssen Kundinnen und Kunden im Kreis Unna noch zusätzlich zum negativen Coronaschnelltest vorab einen Termin im Geschäft ihrer Wahl buchen. Dies könnte dann ab nächsten Samstag entfallen.

Ganz ohne Test und Termin kann die Kundschaft im Kreis Unna erst wieder ab stetiger U50-Inzidenz shoppen gehen – weiterhin gilt dann allerdings Personenbegrenzung.

Kleinere Open Air-Konzerte rücken näher – unter den bekannten Auflagen wie Besucherbegrenzung und Negativtest bzw. Impf-/Genesungsnachweis. Auch Museen wie das Unnaer Hellweg-Museum und Schloss Opherdicke dürfen möglicherweise ab Samstag wieder öffnen, dazu braucht man dann zusätzlich zum Test noch einen Termin.

Sonstige Kulturaufführungen in Innenräumen (wie in der Lindenbrauerei oder in der Rohrmeisterei) müssen noch warten, bis die Inzidenz unter 50 gesunken ist und sich dort hält.

Und schließlich dürfen auch die Hotels wieder touristische Gäste empfangen – bisher mit Besucherbegrenzung und mit Test. Auch in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen ist das Urlauben wieder möglich.