Trotz harten Lockdowns über den Jahreswechsel hinaus: Es bleibt dabei. Keine Böllerverbotszonen in Unna.
Die Kreisstadt
„... verzichtet am Silvestertag auf die Ausweisung von Verbotszonen für das öffentliche Abbrennen von Feuerwerkskörpern und die Verwendung von Pyrotechnik auf publikumsträchtigen Plätzen und Straßen“,
heißt es in einer Pressemitteilung, heißt es un einer Pressemitteilung, die am Freitag Vormittag (18. 12.) aus dem Rathaus kam.
Unna schlägt damit den entgegengesetzten Weg von Hamm ein, wo per Allgemeinverfügung ein komplettes, stadtweites Feuerwerksverbot verhängt wurde.
Die Stadt Unna betont freilich:
„In diesem Zusammenhang wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach denCoronaschutzverordnung der Ankauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik untersagt ist.
Zudem sieht die Coronaschutzverordnung für den 31. Dezember und 1. Januar ein Versammlungs- und Ansammlungsverbot vor.
Das Ordnungsamt der Stadt Unna wird an Silvester die Einhaltung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung verstärkt kontrollieren.“
Das Verkaufsverbot beschränkt sich naheliegender Weise nicht nur auf den stationären Handel, sondern auch auf Onlineanbieter.