
Wenn’s gekracht hat und die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen zur Schadensaufnahme herausschickt, ist äußerste Vorsicht geboten. „Meistens ist dann die Neutralität bei der Begutachtung nicht mehr da“, sagt Andreas Dibowski. Wer an einem Unfall nicht selbst Schuld hat, es sich also um einen Haftpflichtfall des Unfallgegners handelt, kann grundsätzlich einen freien Sachverständigen seiner Wahl zu seinem Fahrzeug rufen.
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